Wirecard: Rückforderung von Dividenden droht

Das Landgericht München I hat die Jahresabschlüsse der Wirecard AG der Jahre 2017 und 2018 mit Urteil vom 05.05.2022 für nichtig erklärt. Dies könnte Rückforderungen des Insolvenzverwalters in Millionenhöhe nach sich ziehen.

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Wirecard:
Rückforderung
von Dividenden droht

Mit am gestrigen Donnerstag verkündetem Urteil (Az. 5 HK O 15710/20) hat das Landgericht München I die Bilanzen der Wirecard AG der Jahre 2017 und 2018 für nichtig erklärt und somit der Klage des Insolvenzverwalters über das Vermögen der Wirecard AG stattgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nichtsdestotrotz steht zu befürchten, dass der Insolvenzverwalter das Urteil des LG München I zum Anlass nimmt, Dividenden für die Jahre 2017 und 2018 von den Aktionären zurückzufordern.

Sollten Sie zu den geschädigten Aktionären gehören und sich mit einer Zahlungsaufforderung konfrontiert sehen, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns an!

Ansprechpartner

Dr. Matthias Merkel

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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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