Markus van Marwyk

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Markus van Marwyk

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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Betriebswirt (IWW)

vanmarwyk@resnova.de

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Markus van Marwyk ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sanierungs- und Insolvenzrecht. Seit 2012 ist er überwiegend im Insolvenzrecht tätig und wird von den Insolvenzgerichten in Essen, Wuppertal, Bochum, Duisburg und Dortmund zum Insolvenzverwalter bestellt. Ferner ist er seit 2020 Lehrberauftragter der Hochschule Düsseldorf.

Neben seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter übernimmt Markus van Marwyk die rechtliche Vertretung im Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen und gesellschaftsrechlichen Haftungsansprüchen und veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften.

Milestones

Dienstleistungsunternehmen für die Automobilindustrie

Fortführung im eröffneten Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren als Insolvenzverwalter.

Apotheke

Fortführung im Eigenverwaltungsverfahren als Berater des Apothekers mit zwei Filialen.

Tiefbauunternehmen

Übertragende Sanierung als Berater des Schuldners auf neuen Rechtsträger, danach Insolvenzplan als Vertreter des einzelkaufmännischen Schuldners.

Speditionsunternehmen

Einsetzung als Sachwalter eines internationalen Logistikunternehmens und Übernahme aus einer gescheiterten Eigenverwaltung.

Publikationen

ZInsO 2023, 719-723

„Die Aussonderungs- und Verwertungssperre gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO bzw. § 49 Abs. 1 Nr. 2 StaRUG – analoger Anwendungsbereich auch bei Software?“

BBP 2021, 257-261

„Standardansprüche des Insolvenzverwalters gegen Gesellschafter/Geschäftsführer“

BBP 2021, 181-185

„Haftung von Geschäftsleitungsorganen nach neuem Recht (Stand 1.1.2021)“

InsbürO 2020, 161-163

„Die Mitteilungspflichten des Insolvenzverwalters aus Art. 54 ff. EuInsVO 2015 bei inländischer Interessenvertretung“

ZInsO 2019, 549-552

„Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 186 InsO als Folge der Entscheidung BFH v. 16.5.2017 – VII R 25/16 und deren Konsequenzen“

ZInsO 2018, 1352-1356

„Vorsatzanfechtung der Beraterhonorare bei gescheiterter Sanierung – Zahlungsunfähigkeit, gegenläufige Indizien und Bargeschäft“

InsbürO 2017, 401-403

„Die bedingte Pfändbarkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Insolvenz natürlicher Personen“

ZInsO 2016, 1216-1218

„Anmerkung zu AG Essen, Urt. v. 4.5.2016 – 15 C 82/16“

ZInsO 2015, 335-339

„Anfechtungsfeste Zahlungen im Cashpool – bedenkenlose Anwendung aktueller Kontokorrentrechtsprechung?“

ZInsO 2014, 1734-1738

„Der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit anhand von Beweisanzeichen – Gewichtung und Widerlegung – im Rahmen des § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO“