Im Fokus
P&R Container: Insolvenzverwalter verliert vor BGH
Der Bundesgerichtshof hat Anlegern, die von der Insolvenz der P&R Gesellschaften betroffen waren, (wir berichteten) mit einem kürzlich veröffentlichten Beschluss (IX ZR 17/22) vom 26.01.2023 den Rücken gestärkt. Hierzu haben wir bereits mit Artikeln vom 14.01.2022 und 27.01.2022 berichtet.
Der Insolvenzverwalter der P&R Gesellschaften, Michael Jaffé, hatte einige Anleger in wenigen Pilotverfahren auf die Rückgewähr vermeintlich anfechtbar erlangter Zahlungen in Anspruch genommen. Es ging um die Rückzahlung vorinsolvenzlich ausgekehrter Mieten und Kaufpreise für Seecontainer.
Nachdem der Insolvenzverwalter sowohl in erster als auch in zweiter Instanz unterlegen war und das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hatte, verfolgte er sein Klagebegehren nun im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde weiter.
Diese wurde vom BGH abgewiesen. Der Senat geht davon aus, dass die an Containerkäufer geleisteten Mietzahlungen und Rückkaufpreise nicht als unentgeltliche Leistung im Sinne des § 134 InsO zu klassifizieren sind.
Die Entscheidung des BGH ist uneingeschränkt zu begrüßen und schafft angesichts bisher divergierender erstinstanzlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung Rechtssicherheit für betroffene Anlegerinnen und Anleger.