StaRUG-Verfahren

Sanierung & Restrukturierung

StaRUG-Verfahren

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) gibt Unternehmen neue Instrumente an die Hand, um eine Insolvenz zu vermeiden. Ein Insolvenzverfahren muss – anders als in der Eigenverwaltung oder dem spezielleren Schutzschirmverfahren – dabei nicht durchlaufen werden. Einzelne Gläubiger können überstimmt und so zu einem Vergleich „gezwungen“ werden. Entscheidend ist, das Verfahren vorzubereiten und professionell begleiten zu lassen.

Vorteile StaRUG-Verfahren u.a.:

  • Keine Öffentlichkeit
  • Mediale Präsenz nur, wenn strategisch sinnvoll und gewünscht
  • Kein Insolvenzverfahren/ kein Stigma der Insolvenz
  • Verfahren kann auf bestimmte Gläubiger beschränkt werden
  • Einzelne Gläubiger können zum Vergleich „gezwungen“ werden.

Profitieren Sie hierbei von unseren Erfahrungen mit der Steuerung solcher Verfahren. Wir begleiten den klassischen „Mittelständler“ und Selbstständigen bis hin zu Unternehmen mit Konzernstrukturen auch in StaRUG-Verfahren. Wir erstellen Restruktrurierungspläne und sichern so den Erhalt des Unternehmens. Mit unserer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Insolvenzverwaltern oder auch Sachwaltern ist ein professioneller Austausch mit dem Restrukturierungsbeauftragten vorhanden.

Ansprechpartner

Dr. Matthias Merkel

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

merkel@resnova.de

02041 7715379

Markus van Marwyk

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Betriebswirt (IWW)

vanmarwyk@resnova.de

0201 87469610