Gerichtliche Sanierung & Restrukturierung

Sanierung & Restrukturierung

Gerichtliche Sanierung & Restrukturierung

Vorteile der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens u.a.:

  • Einsparung von Personalkosten durch drei Monate Insolvenzgeld
  • Beendigung von Leasing- und Finanzierungsverträgen ohne Kündigungsfrist
  • Beendigung von Miet- und Pachtverträgen mit drei Monaten Kündigungsfrist
  • Arbeitnehmerkündigung mit maximaler Kündigungsfrist von drei Monaten
  • Sozialplan mit maximal 2,5 Bruttomonatslöhnen

Profitieren Sie hierbei von unseren Erfahrungen mit der Steuerung solcher Verfahren. Wir begleiten den klassischen „Mittelständler“ und Selbstständigen bis hin zu Unternehmen mit Konzernstrukturen in fast allen Wirtschaftsbereichen. Wir erstellen Insolvenzpläne und sichern so den Erhalt des Unternehmens. Mit unserer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Insolvenzverwaltern oder auch Sachwaltern ist ein professioneller Austausch vorhanden.

Mit unseren Netzwerkpartnern führen wir auch Beratungen und operative Unternehmensfortführungen in der Insolvenz durch.

AnsprechpartnerInnen

Dr. Matthias Merkel

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

merkel@resnova.de

02041 7715379

Markus van Marwyk

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Betriebswirt (IWW)

vanmarwyk@resnova.de

0201 87469610

Andrea Braun

Rechtsanwältin

braun@resnova.de

02041 7715379