Sanierung & Restrukturierung
Gerichtliche Sanierung & Restrukturierung
Auch die gerichtliche Sanierung bietet dem Unternehmer zahlreiche Möglichkeiten sein Unternehmen zu erhalten, wenn die gesetzlichen Vorrausetzungen vorliegen. Eigenverwaltung, Sachwaltung oder auch das neue StaRUG-Verfahren bieten zielführende Optionen.
Das Team von ResNova begleitet Sie hierbei vollumfassend bei der gerichtlichen Eigenverwaltung, dem Schutzschirm- oder dem StaRUG-Verfahren.
Im Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren nach §§ 270ff InsO besteht die Option, sich innerhalb von sechs bis neun Monaten finanz- und leistungswirtschaftlich neu aufzustellen. Es wird kein Insolvenzverwalter, sondern ein Sachwalter und ggfls. ein Gläubigerausschuss eingesetzt, die den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens überwachen. Die Geschäftsführung des Unternehmens bleibt aber handlungsfähig.
Vorteile der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens u.a.:
- Einsparung von Personalkosten durch drei Monate Insolvenzgeld
- Beendigung von Leasing- und Finanzierungsverträgen ohne Kündigungsfrist
- Beendigung von Miet- und Pachtverträgen mit drei Monaten Kündigungsfrist
- Arbeitnehmerkündigung mit maximaler Kündigungsfrist von drei Monaten
- Sozialplan mit maximal 2,5 Bruttomonatslöhnen
Profitieren Sie hierbei von unseren Erfahrungen mit der Steuerung solcher Verfahren. Wir begleiten den klassischen „Mittelständler“ und Selbstständigen bis hin zu Unternehmen mit Konzernstrukturen in fast allen Wirtschaftsbereichen. Wir erstellen Insolvenzpläne und sichern so den Erhalt des Unternehmens. Mit unserer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Insolvenzverwaltern oder auch Sachwaltern ist ein professioneller Austausch vorhanden.
Mit unseren Netzwerkpartnern führen wir auch Beratungen und operative Unternehmensfortführungen in der Insolvenz durch.