Rechtsberatung
Wettbewerbs- und Markenrecht
Das Wettbewerbsrecht umfasst alle Fragen, die das Verhalten eines Wirtschaftsteilnehmers im Wettbewerb gegenüber Verbrauchern und im Umgang mit Mitbewerbern betreffen. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt hierfür den Rechtsrahmen. Wir beraten sowohl Verbraucher als auch Unternehmen bei Verletzungen des Wettbewerbsrecht, z.B. durch Erwirken einer Unterlassungsverfügung.
Neben dem Wettbewerbsrecht betreuen wir auch Mandanten im Bereich des Markenrechts. In vielen Wirtschaftsbereichen ist der Produktabsatz ohne eine frühzeitige Marken- und Namensstrategie kaum vorstellbar, ein möglichst weitreichender Markenschutz auf deutscher oder europäischer Ebene ist daher Bedingung.
Dabei ist es mit der Anmeldung und der folgenden Eintragung von Marken allein nicht getan, wenn diese nicht regelmäßig überwacht werden. Parallel dazu spielt auch die Sicherung relevanter Domains eine wichtige Rolle. Wir betreuen unsere Mandanten von Anfang bis Ende, beginnend mit der strategischen Beratung (ggf. durch einen Partner), über Anmeldung oder Lizenzierung von Markenrechten bis zur Markenüberwachung. Im Falle von Rechtsverletzungen, verteidigen wir die Rechte unserer Mandanten gegen Verwechslungsgefahr, Verwässerung und Rufausbeutung und prüfen überdies einen potentiellen Schadensersatz.