Rechtsberatung
Organhaftung
Wir sind aufgrund unserer Rechtsberatung für Insolvenzverwalter bestens vertraut, was die Inanspruchnahme von Geschäftsführern auf Schadensersatz betrifft. Auch hier können wir auf unsere langjährige Erfahrung zurückgreifen.
Auch unabhängig von der Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz beraten wir Geschäftsführer und Vorstände in Krisenstadien und bei der Frage, welche Vorkehrungen vorinsolvenzlich zu treffen sind. So sind die Anforderungen an die Geschäftsführer durch das neue Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) immens gestiegen. Gerne prüfen wir für Sie, ob ggf. eine bestehende D&O-Versicherung den eingetretenen Schaden ersetzt.