Insolvenzverwaltung
Insolvenzverwalter
Als Insolvenzverwalter haben wir die bestmögliche Gläubigerbefriedigung im Sinne des § 1 InsO zu beachten. Wir sind unabhängig.
Wir sanieren Unternehmen, wann immer es möglich ist. Wir sorgen für eine schnelle Stabilisierung und stellen die Fortführung des Geschäftsbetriebes sicher.
Vom ersten Tag des Verfahrens an planen wir den Exit über eine übertragende Sanierung oder auch einen Insolvenzplan unter Berücksichtigung des Ausgleichs aller Stakeholder wie Finanzierer, Kunden, Lieferanten, Personal, Vermieter und auch der Gesellschafter.
Wir handeln transparent für alle Gläubiger und Insolvenzgerichte.
AnsprechpartnerInnen

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Betriebswirt (IWW)

Christina Johanna Bernath zu Bernathfalva
Partnerin
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Rechtsanwältin