Bäckerei in Eigenverwaltung

Die Geschäftsführung des Bäckereibetriebes hat mit Unterstützung eines Teams von ResNova Rechtsanwälte bestehend aus Rechtsanwalt Dr. Matthias Merkel (Federführung) sowie Wirtschaftsjurist Bünyamin Karatas (Fortführung) beim zuständigen Amtsgericht Bielefeld einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.

Bäckerei in Eigenverwaltung

Bäckerei in Eigenverwaltung

Die Geschäftsführung des Bäckereibetriebes hat mit Unterstützung eines Teams von ResNova Rechtsanwälte bestehend aus Rechtsanwalt Dr. Matthias Merkel (Federführung) sowie Wirtschaftsjurist Bünyamin Karatas (Fortführung) beim zuständigen Amtsgericht Bielefeld einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat diesem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Ziel des Verfahrens ist die nachhaltige Sanierung und die Fortführung der beabsichtigten Nachfolgelösung im Sinne der Gläubiger.

Fortführung des Geschäftsbetriebs
Der Geschäftsbetrieb wird ohne Einschränkungen fortgeführt. Sämtliche der fünf Filialen werden wie gewohnt geöffnet, sodass die Kunden von dem Sanierungsverfahren gar nicht betroffen sind.

Rückhalt der Mitarbeiter
Die insgesamt etwa 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden bereits im Rahmen einer Betriebsversammlung über die aktuelle Situation und die nächsten Schritte informiert. Eine wichtige Nachricht für alle war: Die Löhne und Gehälter sind für die drei Monate über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert. Die Vorfinanzierung erfolgte schnell, sodass die Lohnzahlungen pünktlich erfolgen konnten. Die Mitarbeitenden unterstützen weiterhin loyal das Unternehmen.

(vorläufiger) Sachwalter
Unterstützt wird das Unternehmen dabei neben den Beratern von einem gerichtlich bestellten (vorläufigen) Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau von der Kanzlei White & Case, dessen Aufgabe es ist, das Verfahren im Interesse der Gläubiger zu überwachen. 

Ausblick
Die kommenden Wochen werden dazu genutzt, die Idee der Sanierung weiter auszuarbeiten. Die Tochter des Geschäftsführers ist bereits jetzt wesentliche Säule des Unternehmens und soll mit Abschluss des Verfahrens im Wege der übertragenden Sanierung oder eines Insolvenzplans auch zukünftig – dann als Gesellschafterin und Geschäftsführerin – Verantwortung übernehmen.

Ansprechpartner

Dr. Matthias Merkel

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

merkel@resnova.de

02041 7715379

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