Arbeitsunfall im Homeoffice in der Mittagspause

Auch ein Arbeitnehmer, der in Vollzeit im Homeoffice arbeitet, kann Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben, wenn er auf dem Rückweg vom Erwerb eines Mittagessens ins Homeoffice verunglückt.

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Arbeitsunfall im Homeoffice in der Mittagspause

Auch ein Arbeitnehmer, der in Vollzeit im Homeoffice arbeitet, kann Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben, wenn er auf dem Rückweg vom Erwerb eines Mittagessens ins Homeoffice verunglückt. Dies entschied das Landessozialgericht München in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 15.01.2024 (L 3 U 168/23).

Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer geklagt, welcher auf dem Rückweg von einer nahegelegenen Metzgerei in sein Homeoffice mit dem Fahrrad stürzte und einen Unterarmbruch erlitt. Die beklagte Unfallversicherung hatte zuvor die Anerkennung des Schadensereignisses als Arbeitsunfall abgelehnt. Die hiergegen gerichtete Klage vor dem zuständigen Sozialgericht hatte Erfolg und auch die Berufung der Beklagten blieb erfolglos.

Das Landessozialgericht führt aus, dass auch der Beschäftigungsort Homeoffice nach Durchschreiten der Außentür des eigenen Wohnbereichs der Ausgangs- oder Zielpunkt eines versicherten Weges im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII sein könne. Nach ständiger Rechtsprechung des BSG sei auch das Sich-entfernen vom Arbeitsplatz zur Nahrungsaufnahme oder -besorgung versichert.

Zur Begründung verweist das Gericht ferner darauf, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung in § 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII klar zum Ausdruck gebracht habe, dass die Beschäftigten im Homeoffice den auf der Unternehmensstätte tätigen Beschäftigen gleichgestellt werden sollen. 

Wegen grundsätzlicher Bedeutung und angesichts bislang fehlender höchstrichterlicher Rechtsprechung wurde vom Berufungsgericht die Revision zugelassen. Wir werden an dieser Stelle entsprechend weiter berichten, sobald diesbezüglich eine Entscheidung vorliegt.