Gesellschaft aus Gesundheitsbranche in Eigenverwaltung
Gesundheitsunternehmen in Eigenverwaltung
Ein Team von ResNova Rechtsanwälte bestehend aus Rechtsanwalt Dr. Matthias Merkel, Dipl.-Kfm. Tristan Alexander Preusse sowie Wirtschaftsjurist Bünyamin Karats berät eine Gesellschaft aus der Gesundheitsbranche aus dem Ruhrgebiet im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens.
Das Amtsgericht Essen hat im Januar die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann von der Kanzlei Brinkmann & Partner zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Aktuell erarbeitet das Team von ResNova für das Unternehmen mit fast 30 Mitarbeitenden eine nachhaltige Lösung. Durch das Insolvenzgeld sind die Löhne im Übrigen für drei Monate gesichert.
Aktuell sind in dieser Branche diverse Wettbewerber auf dem Markt, die im Gegensatz zu der Schuldnerin nicht über die Genehmigung zur Durchführung der relevanten Tätigkeiten verfügen. Mit Rücksicht hierauf wird es zu wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen kommen.
Mit den Hauptkunden finden derzeit Vertragsverhandlungen statt. Die Gesellschaft steht in Konkurrenz zu staatlichen Institutionen und kann deutlich bessere Preise bei gleicher Qualität anbieten, sodass nach Abschluss der Verhandlungen mit Umsatzsteigerungen gerechnet werden darf.
Aufgrund der bei der Gesellschaft vorhandenen Konzessionen soll die Sanierung und Beendigung der Eigenverwaltung durch einen Insolvenzplan mit Erhalt des Rechtsträgers gewährleistet werden.
Weitere Infos folgen.

